Am 1. März erste Abschlagzahlung für die Müllgebühren fällig
von Stefanie Ackermann
Am 1. März ist im Kreis Germersheim die 1. Abschlagzahlung der Müllgebühren für das Jahr 2022 fällig. Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an die rechtzeitige Zahlung.
Der Gebührenbescheid wird immer zu Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagbeträge aus.
Gehen die Müllgebühren nicht fristgerecht ein müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Wer eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat erhält die Garantie, dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden.
Im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft kann das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Online Service (bei An-/ Um-/ Abmeldung/ Tonnentausch) heruntergeladen werden. Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden. Alternativ kann es auch per E-Mail (eingescannt als PDF) an i.rickert@kreis-germersheim.de gesendet werden. Nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-256 wird das Formular auch gerne zugesandt.
Wir bitten darum, bei Zahlungen unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben. Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden.