Abfall-Beratung: Telefon 07274-53-342
Der Handel ist verpflichtet, Altöl in der gleichen Menge zurückzunehmen wie frisches Öl gekauft wurde. Kleinere Mengen können auch bei der Problemmüll- Sammelstelle abgegeben werden.
- Trockenzellen, Knopfzellen, Akkus und Autostarterbatterien müssen vom Handel zurückgenommen werden.
- In kleinen Mengen werden sie bei der Problemmüll-Sammlung und der Problemmüll-Sammelstelle angenommen.
- Außerdem gibt es in vielen öffentlichen Gebäuden Sammelboxen wie z. B. bei uns in der Kreisverwaltung, bei Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen sowie in vielen Schulen.
Hochenergie-Batterien sind z.B. in Laptops, Smartphones oder Akkuschraubern eingebaut. Bei ihnen handelt es sich um Lithiumbatterien oder leistungsstarke Nickelsysteme mit hoher Energiedichte. Gegenüber den herkömmlichen Batterien bergen Hochenergie-Batterien Sicherheitsrisiken, wenn mit ihnen unsachgemäß umgegangen wird. So ist es erforderlich, dass man bei defekten oder ausrangierten Elektro- oder Elektronikgeräten Batterien oder Akkus entfernt bevor diese Geräte zum Sperrmüll bereitgestellt werden bzw. am Wertstoffhof angeliefert werden, um die Gefahr eines Kurzschlusses zu vermeiden. Fest eingebaute Speicher, die nicht ohne weiteres auszubauen sind können in den Geräten bleiben. Die Wertstoffhöfe in Bellheim, Rülzheim und Berg nehmen Hochenergie-Batterien an, auch die Problemmüll-Sammlung nimmt sie mit.
Hotline des G R S Batterien-Rücknahmesystems: Unter Telefon + 49 (0) 1806 80 50 30 erhält man die Kontaktdaten weiterer geeigneter Annahmestellen (z.B. Elektrogeschäfte).
Pfandflaschen und Pfanddosen werden vom Handel zurückgenommen und dabei erhalten Sie Ihr Pfandgeld zurück. Der Handel ist verpflichtet, auch Pfandflaschen und Pfanddosen zurückzunehmen, die nicht bei ihm gekauft wurden. Einzige Bedingung dafür: In diesem Geschäft werden Pfandflaschen oder Pfanddosen aus dem gleichen Material verkauft. Beim Material wird unterschieden zwischen Plastik, Glas und Metall. Eine weitere Einschränkung gilt für Geschäfte, die kleiner als 200 qm sind: Hier müssen nur Pfandflaschen und Pfanddosen der Marken und Größen zurückgenommen werden, die auch im Sortiment geführt werden.
Säcke, zum Beispiel für Baustoffe. Sie zählen zu den Verkaufsverpackungen und werden vom Handel zurückgenommen. In Ausnahmefällen können sie auch zum Restmüll.
Es gibt eine ganze Reihe von Herstellern, die leere Kartuschen zurücknehmen. Sonst gehören sie in den Restmüll
Paletten, Obst- und Weinkisten müssen Spediteure und Händler zurücknehmen.