Was kostet das? Die Gebühren.

Grundstückseigentümer sind unsere Ansprechpartner: Bei allen Fragen der Verwaltung und Abrechnung kann nur der Grundstückeigentümer uns gegenüber handeln. Mieter wenden sich bitte an ihren Vermieter oder Hausverwalter, wenn es um An- oder Abmeldung, Tonnentausch oder Gebühren geht.

Wie werden Gebühren abgerechnet?

Wir schicken Ihnen einen Gebührenbescheid. Zu Beginn des Jahres erhält der Grundstückseigentümer die Festsetzung der Abfallgebühren von uns. In diesem Gebührenbescheid werden das letzte Jahr abgerechnet und die Vorausleistungen für das kommende festgelegt. Diese Vorauszahlungen werden zu drei Terminen fällig: am 1. März, 1. Juli und 1. November.
Die Jahresgrundgebühr. Sie errechnet sich aus der Anzahl und aus der Größe Ihrer Tonnen bzw. Container. Diese Gebühr enthält bereits eine festgelegte Anzahl von Leerungen pro Tonne und Jahr.
Und die Gebühren für zusätzliche Leistungen. Haben Sie Ihre Restmüll- oder Bio-Tonne mehr als die festgelegte Anzahl leeren lassen, dann wird für jede weitere Leerung eine Leistungsgebühr im nächsten Bescheid aufgelistet und berechnet. Bei der Papiertonne fällt keine zusätzliche Gebühr an.
Sie überweisen oder wir buchen ab. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung Ihre Eigentümernummer an. Noch einfacher haben Sie es, wenn Sie uns abbuchen lassen. Dann müssen Sie nur einmal unser Online-Formular zur SEPA-Abbuchung ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an uns schicken.

Gebühren für Privathaushalte mit Gebührenrechner

Die Gebühren für Privathaushalte gelten für Grundstücke, die nur Wohnzwecken dienen und für gemischt genutzte Grundstücke.
Wir berechnen für jede Restmüll- und Bioabfalltonne eine Grundgebühr. Diese Grundgebühr enthält bereits eine festgelegte Anzahl von Leerungen. Sie können aber ohne weiteres Ihre Tonne öfter rausstellen. Für jede weitere Leerung berechnen wir Ihnen dann am Jahresende eine Leistungsgebühr.

Gebührenrechner für Privathaushalte

Gebühren für Gewerbe mit Gebührenrechner

Die Gebühren für Gewerbe gelten für Grundstücke, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Wir berechnen für jede Restmüll- und Bioabfalltonne bzw. Container eine Grundgebühr. Diese Grundgebühr enthält bereits eine festgelegte Anzahl von Leerungen. Sie können aber ohne weiteres Ihre Tonne öfter rausstellen. Für jede weitere Leerung berechnen wir Ihnen dann am Jahresende eine Leistungsgebühr.

Gebührenrechner für Gewerbe

Was kostet die Anlieferung bei den Wertstoffhöfen?

Die Gebühren der Wertstoffhöfe Berg und Westheim werden nach Gewicht (in Tonnen) abgerechnet. Sollte hier vorübergehend eine Waage nicht in Betrieb sein, wird nach Volumen (in Kubikmeter) abgerechnet. Anlieferungen auf dem Wertstoffhof Rülzheim werden ausschließlich über Kubikmeter abgerechnet, da keine Fahrzeugwaage vorhanden ist.
Die Gebühren für Kleinanlieferer, deren Anlieferungen unterhalb der zulässigen Mindestlast der Wiegevorrichtung liegen, errechnen sich auf Grundlage des Volumens.
Das bedeutet, dass sich die Gebühr bei der Anlieferung von Bruchteilen eines Kubikmeters aus dem Verhältnis der angelieferten Abfallmenge zu einem vollen Kubikmeter errechnet, wobei die Anlieferungsmenge durch das Personal der Einrichtung jeweils mit einer durch 10 teilbaren Literzahl zu schätzen ist (1 Kubikmeter = 1.000 Liter). Die Anlieferung von Kleinmengen aus privaten Haushalten (weniger als 2,00 Euro je Abfallart) ist kostenfrei.
Für die Anlieferung von sperrigen Abfällen (Sperrmüll) aus privaten Haushalten werden keine Gebühren erhoben.

PDF der Gebührenliste für Wertstoffhöfe

Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung

Im Landkreis Germersheim werden die grundsätzlichen Regelungen der Abfallwirtschaft in einer Satzung bestimmt ebenso wie die Gebührenordnung. Sie können hier die jeweils aktuelle Satzung als PDF einsehen ebenso wie die älteren Satzungen. Zum Lesen der Satzungen benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie sich hier kostenlos herunterladen können.

Abfallgebührensatzung (Auszug 01.01.2024)
Abfallgebührensatzung ab 01.01.2024

Aktuelle Satzung ab 01.01.2023
Die Abfallgebührensatzung ab 1.1.2023
Abfallgebührensatzung ab 1.1.2023

Aktuelle Satzungen ab 1.1.2020
Satzungen ab 1.1.2020
Abfallgebührensatzung ab 1.1.2020
Abfallsatzung ab 1.1.2020

Satzungen bis 31.12.2019 Die Abfallgebührensatzung (gültig bis 31.12.2019) für den Landkreis Germersheim
Abfallgebührensatzung bis 31.12.2019
Abfallsatzung bis 31.12.2019

SEPA-Abbuchungsmandat

Gemäß EU-Recht sind SEPA-Mandate nur noch mit Unterschrift gültig. Sie können das SEPA-Mandat jederzeit widerrufen.
Ausfüllen, ausdrucken und verschicken:
Sie können das Formular am Bildschirm (offline) ausfüllen, ausdrucken und per Fax, PDF oder Post versenden. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben.
Bitte füllen Sie alle Felder aus, um eine reibungslose Bearbeitung ohne Rückfragen zu ermöglichen. Die übermittelten Daten werden ausschließlich zu dem im jeweiligen Formular bezeichneten Zweck verwendet. Die mit *gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Zahlungsfristen beachten: Mit dem SEPA-Abbuchungsmandat verpassen Sie keine Zahlung.