Die wichtigsten Regeln zur Abfalltrennung auf einen Blick finden Sie hier.
weiter... Kurz-Übersicht zur Mülltrennung in 7 Sprachen
„Die Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger nach Gartenerde aus der Vergärungsanlage Westheim war in diesem Frühjahr riesig. Das Angebot der Kreisverwaltung Germersheim, diese Gartenerde in Säcken oder als lose Erde zu erwerben, wurde sehr gut angenommen“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel.
weiter... Verkauf von Gartenerde an den Wertstoffhöfen beendet
Ab 14. Januar ist das Problemmüllfahrzeug wieder im Landkreis Germersheim unterwegs. Dabei werden neben Problem-Abfall auch alte und defekte Kleinelektrogeräte am Problemmüllfahrzeug angenommen, ein hilfreicher Zusatzservice für die Bürger des Landkreises. Die Anzahl der Sammeltermine in den Städten Germersheim, Wörth und Kandel wurde deutlich aufgestockt. An diesen drei Orten werden pro Jahr jeweils acht Sammeltermine des Problemmüll-Mobils an Samstagen angeboten. Alle Termine sind im Abfallkalender zu finden und auf unserer Homepage unter dem Punkt "Wir holen ab". Bei der mobilen Problemmüll-Sammlung werden folgende Abfälle angenommen: Farben, Lacke, Lösungsmittel, Haushaltschemikalien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie Pflanzenschutzmittel. Aus Gründen der Sicherheit sollten die Problemstoffe keinesfalls einfach am angegebenen Sammelort abgestellt, sondern nur persönlich am Schadstoffmobil abgegeben werden. Altöl kann bei der Sammlung nicht angenommen werden. Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeöl sind verpflichtet das Altöl von ihren Kunden kostenlos zurückzunehmen. Alte Dispersionsfarben gehören zum Restmüll und können daher bei der Problemmüllsammlung nicht angenommen werden. Eingetrocknet sind kann man sie über die graue Tonne entsorgen. Der leere Farbeimer kann im Gelben Sack zur Abholung bereitgestellt werden. Daneben werden Dispersionsfarben (egal ob eingetrocknet, pastös oder flüssig) auch an den drei Wertstoffhöfen des Kreises kostenfrei angenommen.
weiter... Problemmüllfahrzeug wieder auf Tour. In den Städten Wörth, Germersheim und Kandel großes Angebot an Samstag-Terminen
Ende Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren. Adressaten sind die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen. Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2022 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr 2023. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig. Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an, die man allerdings bei rechtzeitiger Zahlung der Abfallgebühren umgehen kann. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) werden die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht. Im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft kann das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Online Service (bei An-/ Um-/ Abmeldung/ Tonnentausch) heruntergeladen werden. Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden. Alternativ kann es auch per E-Mail (eingescannt als PDF) an i.rickert@kreis-germersheim.de gesendet werden. Nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-256 wird das Formular auch gerne zugesandt. Die Kreisverwaltung bittet darum, auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.
weiter... Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Kreis Germersheim werden im Januar verschickt