Die Gebührenbescheide werden verschickt
von Stefanie Ackermann
Ende Januar verschickt die Abfallwirtschaft die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen. Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2021 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig.
Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an, die man allerdings bei rechtzeitiger Zahlung der Abfallgebühren umgehen kann. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) werden die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht. Hier auf unserer Homepage kann das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Online Service (bei An-/ Um-/ Abmeldung/ Tonnentausch) heruntergeladen werden. Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden. Alternativ kann es auch per E-Mail (eingescannt als PDF) an r.rickert@kreis-germersheim.de gesendet werden.
Nach telefonischer Anforderung unter der Telefonnummer 07274/53-256 wird Ihnen das Formular auch gerne zugesandt.
Bitte geben Sie bei den Überweisungen die Eigentümernummer an. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.